Statuten des Vereins Pro Mätteli

Der am 27. August 1992 gegründete Unterstützungsverein «Pro Mätteli» mit Sitz in Bern gibt sich nachfolgende Statuten:
Art. 1 Zweck
Der Verein bezweckt die finanzielle Unterstützung des Sonderschulheims «Mätteli» in Münchenbuchsee.
Art. 2 Mitgliedschaft
Jedermann kann dem Verein beitreten. Der Eintritt kann jederzeit erfolgen. Der Austritt geschieht durch schriftliche Anzeige.
Art. 3 Beitragspflicht
Jedes Mitglied verpflichtet sich, den jeweils von der Hauptversammlung festzulegenden jährlichen Beitrag an die Vereinskasse zu bezahlen.
Art. 4 Hauptversammlung alle 2 Jahre
Der Hauptversammlung obliegt insbesondere:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung,
  2. Abnahme der Jahresrechnung nach Prüfung derselben durch zwei Rechnungsrevisoren,
  3. Wahl des Vorstandes und seines Präsidenten,
  4. Wahl von zwei Rechnungsrevisoren,
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Statuten und die Abänderung derselben.
Art. 5 Vorstand
leitet die Geschäfte des Vereins und vertritt denselben nach aussen. Der Vorstand ernennt einen Vizepräsidenten, Sekretär, Kassier.
Art. 6 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer ausdrücklich zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmberichtigten beschlossen werden. Mit der Auflösung des Vereins haben die Mitglieder über die Verwendung des Reinvermögens zu beschliessen.
Art. 7 Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit der Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
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